Betriebliche Gesundheitsförderung

HINWEIS ZUR GESUNDHEITSFÖRDERUNG

Der Arbeitgeber ist berechtigt, sich mit bis zu € 500,00 Brutto pro Mitarbeiter und Kalenderjahr, im Rahmen der Gesundheitsprävention und Selbsthilfe gemäß den Anforderungen der §§ 20 und §§ 20a (nunmehr §§ 20b) des SGB V Sozialgesetzbuch auch an gesundheitsfördernden Wellness- Behandlungen zu beteiligen. Da diese zusätzlich zum Arbeitslohn erbrachte freiwillige soziale Leistung des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung dient bleibt Sie steuer- und versicherungsfrei.

Ein weiterer reizvoller, nicht zu unterschätzender Aspekt, wenn Sie Gutscheine an ihre Mitarbeiter verschenken. Bis zu € 44,00  pro Monat und Mitarbeiter sind steuerlich als Betriebsausgaben voll absetzbar.

Ich möchte darauf hinweisen, dass Thai-Massagen noch nicht zu den in Deutschland anerkannten Heilverfahren zählen. Eine Kostenerstattung durch Krankenkassen ist daher leider nicht gegeben.

Unser Massageangebot ist ein Dienstleistungsangebot aus dem Bereich Wellness. Es findet keine medizinische oder therapeutische Beratung oder Behandlung statt.

Bitte sprechen Sie über körperliche Beschwerden oder medizinische Fragen mit einem Arzt.

Beispiel:

Ein Arbeitgeber bietet seinen Mitarbeitern mit Bildschirmarbeitsplätzen an, das auf seine Kosten     VS Rücken Nacken Schulter Massagen durchgeführt werden. Die Beschäftigten erhalten jeweils monatlich zwei halbstündige Massagen zum Preis von jeweils € 20,00.

Bewertung:

Es liegt eine Sachzuwendung vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer vor. Selbst wenn es sich um lohnsteuerbaren Arbeitslohn handeln würde, bleibt dieser Steuerfrei. Der Freibetrag von € 500,00 wird nicht überschritten. Auf die sogenannte € 44,00 Freigrenze nach §8 Absatz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) werden nur lohnsteuerpflichtige, individuell zu erfassende Sachbezüge angerechnet, die lohnsteuerlich mit dem Marktwert bewertet werden. Da die Sachleistung lohnsteuerfrei ist, steht die € 44,00 Freigrenze weiterhin ungekürzt anderweitig zur Verfügung.

Sollte Ihr Unternehmen Interesse an einer Zusammenarbeit haben, würden wir uns über eine Kontaktaufnahme Ihrerseits sehr freuen.

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